FÜR INTERNATIONALE ARBEITSKRÄFTE

Ein fairer Weg beginnt mit Klarheit.

Interesse aus allen Ländern ist willkommen. Ob eine Beschäftigung möglich ist, hängt von Staatsangehörigkeit, Status, Zeitraum und behördlicher Zustimmung ab.

B / 02
VORAUSSETZUNGEN

Welcher Weg passt zu Ihrer Situation?

EU / EFTA

Freier Arbeitsmarktzugang

Staatsangehörige der EU sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit.

GEORGIA / MOLDOVA

Saisonarbeit bis 90 Tage

Für landwirtschaftliche Saisonarbeit bestehen aktuell Vermittlungsabsprachen mit Georgien und Moldau.

DRITTSTAATEN

Studierende in den Semesterferien

Für Studierende an ausländischen Hochschulen kann eine Ferienbeschäftigung mit ZAV-Bestätigung infrage kommen.

FERIENBESCHÄFTIGUNG

Für Studierende aus aller Welt.

Die Ferienbeschäftigung ist der zentrale legale Weg für viele Bewerbende aus unseren Fokusländern.

  • An einer ausländischen Hochschule immatrikuliert
  • Beschäftigung während der offiziellen Semesterferien
  • Maximal 90 Kalendertage innerhalb von 12 Monaten
  • Vermittlungsbestätigung der ZAV vor Arbeitsbeginn
  • Vollständige, wahrheitsgemäße Nachweise
INTERESSE REGISTRIEREN

Noch kein Jobversprechen. Aber ein klarer erster Schritt.

Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns, wenn ein grundsätzlich passender Bedarf und Beschäftigungsweg vorliegt.

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