Freier Arbeitsmarktzugang
Staatsangehörige der EU sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit.
FÜR INTERNATIONALE ARBEITSKRÄFTE
Interesse aus allen Ländern ist willkommen. Ob eine Beschäftigung möglich ist, hängt von Staatsangehörigkeit, Status, Zeitraum und behördlicher Zustimmung ab.
B / 02Staatsangehörige der EU sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Für landwirtschaftliche Saisonarbeit bestehen aktuell Vermittlungsabsprachen mit Georgien und Moldau.
Für Studierende an ausländischen Hochschulen kann eine Ferienbeschäftigung mit ZAV-Bestätigung infrage kommen.
FERIENBESCHÄFTIGUNG
Die Ferienbeschäftigung ist der zentrale legale Weg für viele Bewerbende aus unseren Fokusländern.
Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns, wenn ein grundsätzlich passender Bedarf und Beschäftigungsweg vorliegt.